Zahnbehandlung mit Lachgas
Die Inhalationssedierung unter Verwendung von Distickstoffoxid (Lachgas) wird seit über 150 Jahren bis heute als primäre Technik bei der Bewältigung von Zahnarztangst erfolgreich eingesetzt. Die Lachgassedierung ist eine effiziente Methode bei Kindern und Erwachsenen unter Befolgung der Verhaltensanweisungen des Behandlers. Der Cochrane Bericht 2008 bestätigte positive Verhaltensänderungen bei Kindern und Erwachsenen bei Inhalationssedierung mit Lachgas. Die Sedierung wurde als Standardtechnik in der Kinderzahnheilkunde beschrieben. (NICE 2010).
Die Technik ist sicher, nützlich und effizient für Dentalbehandlungen und ermöglicht der Mehrheit der zahnärztlichen Patienten nach erfolgreicher Sedierung eine angenehme und stressfreie Behandlung. Ordnungsgemäß durchgeführt durch zertifizierte Zahnärzte hat die Technik eine extrem hohe Erfolgsquote. Sie wird in allen medizinischen Bereichen als grundlegende Technik zum Schmerzund Angstmanagement eingesetzt.
Die kontrollierte Verabreichung von Sauerstoff und Lachgas auf dem Inhalationsweg führt zur Entspannung und der Reduzierung von emotionalem Stress. Die Angst und die Wahrnehmung von Schmerzen werden vermindert, gleichzeitig wird die Kooperationsbereitschaft des Patienten erhöht.
Bei aufwändigen Zahn- und Kieferbeschwerden ist es manchmal ratsam, eine Behandlung unter Vollnarkose durchzuführen. Diese ist für die Patientin und den Patienten frei von Schmerzen und dem bewussten Miterleben.
Für die Zahnbehandlung unter Vollnarkose verwenden wir in unserer Zahnarztpraxis moderne Narkotika, die zum einen sehr verträglich und zum anderen exakt zu dosieren sind. Das bedeutet für die Patientinnen und Patienten nicht nur eine hohe Sicherheit während des Eingriffes, sondern auch einen schnellen Abbau des Narkosemittels.
Zahnbehandlungen unter Vollnarkose finden in unserer Zahnarztpraxis nur in Anwesenheit eines Anästhesisten statt, der während der gesamten Behandlung die Patientin und den Patienten betreut. Fast wie im Schlaf können in einer einzigen Zahnbehandlung vielfältige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zahngesundheit und somit der Beschwerdefreiheit durchgeführt werden.
Obgleich es von Fall zu Fall sinnvoll oder gar erforderlich sein kann eine Behandlung unter Vollnarkose auszuführen, kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die Kosten der Narkose nicht auf. Die Kosten für einen Anästhesisten müssen von den Patientinnen und Patienten, im Sinne einer Privatleistung, selbst getragen werden.
In unserer Zahnarztpraxis beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema und unterbreiten ihnen einen entsprechenden Kostenvoranschlag.
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